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Krankenkassen zahlen Stoßwellentherapie bei Fersensporn | Praxis

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Krankenkassen zahlen Stoßwellentherapie bei Fersensporn

Die Stoßwellenbehandlung – bislang eine reine Selbstzahlerleistung – darf bei Patienten eingesetzt werden, bei denen der Fersenschmerz

  • die Diagnose seit mindestens sechs Monaten besteht,
  • und trotz Therapie keine Besserung der Beschwerden erreicht werden konnte.
  • Die Leistung darf für jeden betroffenen Fuß in maximal drei Sitzungen angewendet und nur von Orthopäden, Unfallchirurgen sowie Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin erbracht werden.

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