Praxis & Medizin

Das elektronische Rezept für Kassenpatienten. | Praxis

Seit Anfang des Jahres bekommen Sie als Kassenpatient ein elektronisches Rezept (E-Rezept). Kein Papierausdruck mehr.

Für Privatpatienten und Privatrezepte ("grünes" Rezept) ändert sich vorerst nichts. Diese werden weiterhin in Papierform ausgedruckt.

Bitte beachten Sie, das E-Rezepte nur dann ausgestellt werden können, wenn uns

  • Ihre Gesundheitskarte vorlag (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.)
  • Das Erstellen eines E-Rezeptes ist nur möglich nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte.
  • Nach Erstellen des E-Rezeptes erhalten Sie in der Apotheke mittels Gesundheitskarte Ihre Medikamente.

Vielen Dank!

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