Seit Anfang des Jahres bekommen Sie als Kassenpatient ein elektronisches Rezept (E-Rezept). Kein Papierausdruck mehr.
Für Privatpatienten und Privatrezepte ("grünes" Rezept) ändert sich vorerst nichts. Diese werden weiterhin in Papierform ausgedruckt.
Bitte beachten Sie, das E-Rezepte nur dann ausgestellt werden können, wenn uns
- Ihre Gesundheitskarte vorlag (Quartalsbeginn 01.01./01.04./01.07./01.10.)
- Das Erstellen eines E-Rezeptes ist nur möglich nach Einlesen Ihrer Gesundheitskarte.
- Nach Erstellen des E-Rezeptes erhalten Sie in der Apotheke mittels Gesundheitskarte Ihre Medikamente.
Vielen Dank!